KI-Kennzeichnungspflicht auf Websites ab dem 02.08.2026: Was du jetzt wissen musst

Künstliche Intelligenz ist aus vielen Websites kaum noch wegzudenken: Vielleicht erstellst du Bilder oder Grafiken mit KI, lässt Texte überarbeiten oder setzt einen KI-Chatbot für deinen Kunden-Support ein. 🤖

Ab dem 2. August 2026 gelten für den Einsatz von KI auf Websites neue Regeln. Wichtig für dich: In bestimmten Fällen musst du KI-generierte Inhalte kennzeichnen. Vor allem dann, wenn sie täuschend echt aussehen (“Deepfakes”).

In diesem Artikel zeigen wir dir,

  • wann du KI-Inhalte kennzeichnen musst – und wann nicht,

  • und wie du die Kennzeichnung richtig umsetzt.

Los geht’s! 🙂


Das Wichtigste auf einen Blick

Ab dem 2. August 2026 gelten neue Vorgaben des AI Acts zur Kennzeichnung bestimmter KI-Inhalte.

  • Die Kennzeichnungspflicht betrifft vor allem KI-generierte oder manipulierte Deepfakes.

  • Ein Deepfake ist ein KI-generiertes oder manipuliertes Bild, Video oder Medieninhalt, das echten Personen, Orten, Gegenständen oder Ereignissen täuschend ähnlich sieht.

  • Offensichtlich künstliche Illustrationen, Grafiken oder Comic-Stile müssen in der Regel nicht gekennzeichnet werden.

  • Der Hinweis sollte direkt im Bild oder unmittelbar daneben stehen. Ein allgemeiner Hinweis im Footer oder Impressum reicht nicht aus.

  • KI-generierte Texte sind grundsätzlich nicht kennzeichnungspflichtig (Ausnahmen gelten für Inhalte zur öffentlichen Meinungsbildung).

  • Auch KI-Chatbots müssen Nutzer eindeutig darauf hinweisen, dass sie mit einer KI kommunizieren.


Inhaltsverzeichnis:


    Wichtiger Hinweis vorneweg: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er dient lediglich der allgemeinen Information. Im Zweifel solltest du dich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Die rechtlichen Anforderungen können sich zudem ändern.

    Ab wann gilt die neue Regelung?

    Die neue KI-Kennzeichnungspflicht gilt ab dem 2. August 2026 und basiert auf dem europäischen AI Act.

    Ziel ist es, dass Nutzer einfacher erkennen können, welche Inhalte mithilfe von KI erstellt oder verändert wurden.

    Gerade kursieren derzeit viele vereinfachte Aussagen wie: "Ab August müssen alle KI-Bilder gekennzeichnet werden."

    Das stimmt so nicht.

    Welche KI-Bilder müssen gekennzeichnet werden?

    Für eine Kennzeichnungspflicht entscheidend ist der Begriff Deepfake.

    Du musst KI-Bilder immer dann kennzeichnen, wenn sie:

    • mit KI erzeugt oder verändert wurde,

    • einer echten Person, einem Ort, einem Gegenstand oder einem Ereignis täuschend ähnlich sieht,

    • und dadurch für echt gehalten werden könnte.

    Das gilt nicht nur für Bilder, sondern analog auch für Videos und Audioinhalte.

    Typische Beispiele dafür wären:

    • realistisch wirkende Porträts von Personen, die es gar nicht gibt,

    • manipulierte Fotos,

    • KI-generierte Produktbilder, die wie echte Fotos aussehen,

    • realistische Darstellungen von Ereignissen, die nie stattgefunden haben.

    Eine Herausforderung können dabei Stock-Fotos sein. Je nach Anbieter ist leider nicht immer ersichtlich, ob ein Bild mithilfe von KI erstellt oder bearbeitet wurde. Im Zweifel würden wir dann das Bild lieber kennzeichnen.

    Welche KI-Bilder sind nicht betroffen?

    Die gute Nachricht: Nicht jede Nutzung von KI fällt automatisch unter die Kennzeichnungspflicht.

    Nach aktuellem Stand sind insbesondere stilisierte Grafikelemente, Icons, Illustrationen und Fotomontagen, die offensichtlich nicht echt wirken, nicht betroffen.

    Wenn also jeder sofort erkennt, dass ein Bild künstlich erstellt wurde, besteht in der Regel keine Kennzeichnungspflicht.

    Beispiele von KI-generierten Bildern:

    Beispiel: Dieses Bild ist kennzeichnungs­pflichtig. ✅

    KI-generiert

    Beispiel: Dieses Bild ist nicht kennzeichnungs­pflichtig. ❌

    -


    Wie muss die Kennzeichnung erfolgen?

    Der KI-Hinweis muss für deine Website-Besucher direkt beim jeweiligen Bild erkennbar sein.

    Geeignet sind also beispielsweise:

    • Text direkt im Bild,

    • ein kurzer Hinweis unmittelbar unter oder neben dem Bild.

    Eine einfache Formulierung wie „KI-generiert“ reicht nach aktuellem Stand aus. Eine gesetzlich vorgeschriebene Formulierung gibt es zumindest bisher nicht.

    Nicht ausreichend ist dagegen, wenn du einfach einen allgemeiner Hinweis einfügst. Also zum Beispiel

    • im Footer,

    • im Impressum,

    • oder auf einer separaten Unterseite.

    Wie setze ich die Kennzeichnungspflicht am besten um?

    Unsere Empfehlung: Platziere einen kleinen Hinweis mit dem Text „KI-generiert“ direkt auf dem Bild – zum Beispiel dezent in einer Ecke. So erfüllst du die Vorgaben, informierst transparent über den KI-Einsatz und musst dein Layout nicht anpassen.

    Den Hinweis würden wir dabei nicht direkt in die Bilddatei einfügen, sondern als separates Textelement über das Bild legen. So bleibt er auch auf unterschiedlichen Bildschirmgrößen gut lesbar und du kannst ihn später jederzeit anpassen oder entfernen, falls sich die rechtlichen Vorgaben ändern.

    Achte lediglich darauf, dass der Text gut lesbar ist und sich ausreichend vom Hintergrund abhebt. Er muss nicht groß oder fett hervorgehoben sein – dezent reicht völlig aus.

    Alternativ kannst du den Hinweis auch als Bildunterschrift unter dem Bild platzieren. Das erfüllt ebenfalls die Vorgaben, verändert aber häufig das Layout deiner Seite, weil zusätzliche Abstände entstehen. Deshalb würden wir in den meisten Fällen die Lösung direkt auf dem Bild bevorzugen.

    So setzt du die Kennzeichnungspflicht in Squarespace um

    Wenn du Squarespace verwendest, kannst du das auf Inhaltsseiten ganz einfach mit einem Code-Block umsetzen.

    Füge dazu einen Code-Block auf dem Bild ein und kopiere den folgenden Code hinein:

    <div style="font-size:12px; font-weight:300; color:white; padding: 0px 8px;">
    KI-generiert
    </div>

    Über font-size passt du die Schriftgröße an, mit font-weight die Schriftstärke und mit color die Textfarbe. Über padding kannst du den Abstand zum Rand einstellen. Und mit text-align:right; wird der Text außerdem rechtsbündig. Achte darauf, dass der Hinweis auf dem jeweiligen Bild gut lesbar ist und ausreichend Kontrast zum Hintergrund hat.

    Statt des Code-Blocks kannst du aber natürlich auch einfach einen Text-Block nehmen. Hat lediglich den Nachteil, dass du die Schriftgröße und -stärke nicht direkt im Block anpassen kannst.

    Umsetzung der KI-Kennzeichnungspflicht in Squarespace: Füge den Block “Code” hinzu und nutze unser Code-Snippet von oben. Alternativ kannst du natürlich auch einen normalen Text-Block nehmen.

    Kennzeichnung von KI-Bildern in Blog-Artikeln:

    In Blog-Artikeln funktioniert das bei Squaresapce leider nicht ohne zusätzlichen Code. Hier würden wir das in den meisten Fällen mit dem Bild-Design “Plakat” lösen – so wie im Beispiel mit den Katzen weiter oben. Dann kannst du Text direkt auf dem Bild einfügen. Oder noch einfacher über eine entsprechende Bildunterschrift.

    Müssen auch KI-generierte Texte gekennzeichnet werden?

    In den allermeisten Fällen: Nein.

    Für deine normalen Website-Texte, Blogartikel oder Produktbeschreibungen besteht grundsätzlich keine Kennzeichnungspflicht.

    Eine Ausnahme gilt für bestimmte Inhalte, die der öffentlichen Meinungsbildung dienen, beispielsweise politische Beiträge. Wenn du in diesem Bereich Inhalte veröffentlichst, solltest du auf jeden Fall da nochmal genauer nachsehen, welche Regelungen für dich gelten.

    Was gilt für KI-Chatbots?

    Wenn Besucher mit einem KI-Chatbot kommunizieren, muss klar erkennbar sein, dass sie nicht mit einem Menschen sprechen.

    Wenn du einen Chat-Bot auf deiner Website installiert hast, reicht ein einfacher Hinweis wie „Hallo, ich bin ein virtuelle KI-Assistent.“ direkt zu Beginn der Unterhaltung.

    Fazit

    Die neue Regelung sorgt derzeit für viel Unsicherheit. Tatsächlich betrifft sie aber längst nicht jede Website und auch nicht jedes KI-generierte Bild.

    Entscheidend ist nicht, ob ein Bild mit KI erstellt wurde, sondern ob es als täuschend echtes Abbild der Realität wahrgenommen werden kann.

    Wenn du also realistische KI-Bilder verwendest, solltest du diese entsprechend kennzeichnen. Für die Website-Elemente wie Illustrationen, Icons oder anderen stilisierten Grafikelementen dürfte sich dagegen wenig ändern.

    Unsere Einschätzung

    Um Abmahnungen und andere rechtliche Risiken zu vermeiden, solltest du realistisch wirkende KI-Bilder auch im Graubereich lieber kennzeichnen. Ja, es sieht manchmal vielleicht nicht ganz so gut aus. Und ja, es ist extra Aufwand…

    Aber auch die neuen Vorgaben des AI Acts werden nach einer kurzen Eingewöhnungsphase schnell zur Normalität werden und ganz selbstverständlich zum Website-Alltag gehören.

    Aber ganz ehrlich: Wir haben keine Ahnung, wie die Regelung kontrolliert werden soll. Schon heute sind viele KI-Bilder von echten Fotos kaum noch zu unterscheiden (ist ja der Grund, warum es diese neuen Regelung gibt). Und dadurch wird es natürlich schwierig nachzuweisen, ob ein Bild nun mit KI verändert oder erstellt wurde – oder eben nicht.

    Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er dient lediglich der allgemeinen Information. Im Zweifel solltest du dich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Die rechtlichen Anforderungen können sich zudem ändern.


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